Mido GmbH · Spedition, Lager, Montage, Entrümpelung & Auftragsportal · Stand April 2026
Hinweis: Diese Webseite befindet sich aktuell noch in der Entwicklungs- und Aufbauphase. Sämtliche Inhalte, Angaben, Texte, Preise und Funktionen — einschließlich der hier aufgeführten AGB — sind vorläufig und nicht rechtsverbindlich. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier gemachten Angaben übernehmen wir derzeit keine Haftung. Eine rechtsverbindliche Vertragsgrundlage erhalten Sie nur über die mit uns individuell abgeschlossenen Verträge bzw. nach Veröffentlichung der finalen AGB.
📋 Übersicht: Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Mido GmbH und ihren Kunden, Auftraggebern und Partnern. Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp).
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Mido GmbH, Lise-Meitner-Straße 5, 70794 Filderstadt (im Folgenden „Mido" oder „wir") und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde").
(2)Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(3)Soweit es sich um speditionelle Leistungen handelt, gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils aktuellen Fassung. Im Falle von Widersprüchen gehen diese AGB vor.
(4)Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), wobei für Unternehmer ergänzende Regelungen gelten.
Die Mido GmbH erbringt folgende Leistungen:
(1)Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Mido.
(2)Ein Vertrag kommt zustande durch:
(3)Anfragen über die Webseite (Kontaktformular, Schnellanfrage, Service-Anfrage) sind unverbindliche Aufforderungen zur Angebotsabgabe. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
(1)Maßgeblich sind die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Preise für Verbraucher verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; Preise für Unternehmer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2)Sofern nicht anders vereinbart, sind Anzahlungen in Höhe von 30% bei größeren Aufträgen (insbesondere Küchenmontage, Entrümpelung, Lager-Verträge) bei Auftragsbestätigung fällig.
(3)Restzahlungen sind nach erbrachter Leistung sofort fällig, ohne Abzug. Auf Wunsch akzeptieren wir Überweisung, Bar- oder EC-Kartenzahlung. Skonti werden nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(4)Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkten (Unternehmer) über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(5)Mehrleistungen, die über das ursprüngliche Angebot hinausgehen (z.B. zusätzliche Stockwerke, längere Tragwege, zusätzlicher Müll), werden nach Aufwand berechnet. Wir informieren den Kunden vor Erbringung der Mehrleistung.
Der Kunde verpflichtet sich, folgende Mitwirkungspflichten zu erfüllen:
Wichtig: Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden separat in Rechnung gestellt.
(1)Vereinbarte Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Zeitfenster.
(2)Bei Lieferungen wird in der Regel ein 2-Stunden-Zeitfenster vereinbart. Verzögerungen aufgrund von Verkehrslage, höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen begründen keinen Schadensersatzanspruch.
(3)Sollte ein vereinbarter Termin durch Verschulden des Kunden (z.B. Abwesenheit, fehlender Zugang) nicht eingehalten werden können, kann Mido pauschalisierte Kosten für die vergebliche Anfahrt geltend machen — in Höhe von EUR 99,00 zzgl. MwSt. (im regionalen Bereich) bzw. nach Aufwand bei Fernfahrten.
(1)Mido ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages qualifizierter Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Auswahl erfolgt sorgfältig und nach Eignung.
(2)Wir behalten uns vor, Reihenfolge und Routenplanung sowie Fahrzeug- und Personaleinsatz nach betrieblichen Erfordernissen festzulegen.
(3)Die Ausführung erfolgt fachgerecht und gemäß den Standards unseres an ISO 9001:2015 orientierten Qualitätsmanagementsystems. Die offizielle Zertifizierung ist derzeit in Vorbereitung.
(1)Eine Stornierung des Auftrags ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, sofern nicht abweichend vereinbart.
(2)Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin behalten wir uns vor, eine Pauschale in Höhe von 30% des Auftragswertes, mindestens jedoch EUR 99,00 zzgl. MwSt., als Stornierungsgebühr zu erheben.
(3)Bei Stornierung weniger als 24 Stunden oder am Tag der Leistung wird der vereinbarte Auftragswert in voller Höhe berechnet, sofern Mido bereits Vorleistungen erbracht hat (Personal disponiert, Fahrzeug bereitgestellt, Material geordert).
(4)Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung wird mit der Auftragsbestätigung übersandt.
(1)Mido haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder bei denen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
(2)Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3)Für Verlust oder Beschädigung von Transportgut gelten die Haftungsbestimmungen nach HGB bzw. ADSp 2017:
(4)Mido unterhält eine Verkehrshaftungsversicherung sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung typischer Schadensrisiken.
(5)Auf Wunsch des Kunden vermitteln wir eine Transport- oder Lagerversicherung mit höherer Deckung. Mehrkosten werden separat berechnet.
(6)Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1)Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Übergabe auf dem Lieferschein zu vermerken. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
(2)Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung. Bei wiederholter und erfolgloser Nachbesserung kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3)Im Sinne unserer Qualitätspolitik praktizieren wir eine offene Fehlerkultur: „Wir verheimlichen nichts und finden umgehend eine Lösung — sei es durch Ersatz, Neulieferung oder Reparaturvorschläge."
(1)Die Einlagerung erfolgt zu den im Lagervertrag vereinbarten Konditionen. Die Lagermiete ist monatlich im Voraus zu zahlen.
(2)Der Kunde versichert, dass die eingelagerte Ware in seinem rechtmäßigen Eigentum steht und keine Rechte Dritter (Eigentumsvorbehalt, Pfandrechte) entgegenstehen.
(3)Nicht eingelagert werden: Lebensmittel (außer ausdrücklich vereinbart), lebende Tiere, Gefahrgut der ADR-Klassen, illegale Waren, Drogen, Waffen.
(4)Mido haftet für Lagergut nach Maßgabe von §§ 467 ff. HGB. Eine erweiterte Lagerversicherung wird auf Wunsch vermittelt.
(5)Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Monatsmieten ist Mido berechtigt, das gesetzliche Pfandrecht (§ 475b HGB) auszuüben und die Ware nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung zu verwerten.
(1)Die Montage erfolgt fachgerecht nach Herstellerangaben. Maße, Wandbeschaffenheit und Anschlussmöglichkeiten müssen der vereinbarten Spezifikation entsprechen.
(2)Bei Küchenmontagen: Wandausgleich ist im Standardpreis nicht enthalten und wird separat berechnet, sofern erforderlich.
(3)Elektro- und Wasseranschlüsse erfolgen nur durch hierzu berechtigte Fachkräfte. Sind diese nicht im Auftrag enthalten, muss der Kunde einen entsprechenden Fachbetrieb beauftragen.
(4)Mido übernimmt keine Haftung für nicht ordnungsgemäß bezeichnete oder beschädigte Materialien des Kunden, insbesondere bei IKEA- und ähnlichen Selbstbau-Möbeln.
(1)Vor jeder Entrümpelung erstellen wir auf Wunsch ein kostenloses Vor-Ort-Festpreis-Angebot. Der Kunde stellt sicher, dass er Eigentümer der zu entrümpelnden Gegenstände ist oder eine Vollmacht des Eigentümers vorliegt.
(2)Wertanrechnung: Verwertbare Gegenstände (Antiquitäten, gut erhaltene Möbel, Elektrogeräte) können vom Endpreis abgezogen werden. Die Bewertung erfolgt durch Mido und ist abschließend.
(3)Mido entsorgt die Räumungsgüter fachgerecht über zertifizierte Annahmestellen. Sondermüll, Elektroschrott und Wertstoffe werden getrennt entsorgt.
(4)Die Übergabe erfolgt besenrein; eine Endreinigung ist nur bei separater Beauftragung Bestandteil der Leistung.
(5)Wertvolle Gegenstände, persönliche Dokumente oder Schmuck, die nach der Beauftragung gefunden werden, sind dem Kunden vor der Entsorgung zur Sichtung anzubieten — sofern nicht anders vereinbart.
(1)Im Mido-Auftragsportal können sich Subunternehmer (Spediteure, Monteure, Logistikbetriebe) registrieren, um Auftragsanfragen zu erhalten.
(2)Tarife (Stand April 2026):
(3)Auftragsablauf: Mido versendet bei eingehendem Auftrag eine E-Mail-Anfrage an passende Partner. Der Partner gibt sein Angebot per Antwort-E-Mail ab. Mido entscheidet über die Zuschlagserteilung.
(4)Der Partner verpflichtet sich:
(5)Provisionen werden nach Auftragsabschluss und Zahlungseingang vom Endkunden mit der Auftragsabrechnung verrechnet. Mido stellt eine Provisionsabrechnung zum Monatsende.
(6)Der Premium-Jahresvertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die einmalige Aktivierung ist nicht erstattungsfähig.
(7)Mido kann Partner aus dem Portal entfernen bei wiederholten Qualitätsmängeln, Vertragsverletzungen oder fehlender Erreichbarkeit. Eine Erstattung gezahlter Gebühren erfolgt in solchen Fällen nicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der DSGVO und unserer separaten Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.
(1)Erfüllungsort: Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten Filderstadt.
(2)Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Stuttgart. Mido ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3)Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4)Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige rechtswirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
📅 Stand: April 2026 · Mido GmbH, Filderstadt
Diese AGB werden bei rechtlichen Änderungen angepasst. Die jeweils aktuelle Version finden Sie auf speditionmido.de.